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Kosten

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie? Das hängt davon ab, wie Sie bzw. Ihr Kind versichert ist.

Gesetzliche Krankenversicherung bzw. Kostenerstattungsverfahren

Ich führe eine Privatpraxis. Bitte beachten Sie, dass ich keine kassenärztliche Zulassung habe und die Behandlung als Einzeltherapie bei mir grundsätzlich nicht als Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden kann. Demnach ist eine Behandlung von gesetzlich versicherten Patient:innen bei mir nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gemäß §13 Abs. 3 SGB V möglich.

Wie das Kostenerstattungsverfahren funktioniert und welche Formulare Sie dafür einreichen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

 

Allerdings gibt es aktuell für gesetzlich versicherte Patient:innen die Möglichkeit, bei mir Gruppenpsychotherapie zu erhalten. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben oder einen Behandlungsplatz hierfür haben möchten.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestelle übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle nach Ihren persönlichen Tarifbestimmungen und klären ab, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden. Außerdem können Sie sich bereits die notwendigen Formulare zusenden lassen.

 

Die Abrechnung, der von mir erbrachten Leistungen, erfolgt entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Selbstzahler:innen

In einigen Fällen möchten Eltern oder Patient:innen aus unterschiedlichen Gründen eine Psychotherapie selbst zahlen.

 

Die von mir erbrachten Leistungen werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Ärtze bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).